Kinder im Kindergartenalter bewegen sich natürlich sehr spielerisch. So kommt es schon einmal vor, dass die Kids einen Unfall beim Skifahren verursachen, weil ein Erwachsener ausweichen muss, eine Bodenvase im Restaurant beim Spielen zu Bruch geht oder die Kleinen sich bei Bekannten auf die Brille setzen. Die Kitamag-Redaktion ist der Frage nachgegangen, ob Eltern immer für Ihre Kinder haften und eine spezielle Familien-Haftpflichtversicherung sinnvoll ist.
Wer haftet für den angerichteten Schaden?
Nach dem deutschen Deliktsrecht gilt, dass Kinder unter 7 Jahren deliktunfähig sind. Im BGB findet man im § 828 Abs. 1 BGB: „Wer nicht das siebente Lebensjahr vollendet hat, ist für einen Schaden, den er einem anderen zufügt, nicht verantwortlich.“
Das bedeutet, dass Kinder unter 7 Jahren gesetzlich nicht für die von ihnen verursachten Schäden haftbar gemacht werden können. Es kann kein Schadensersatzanspruch direkt gegen das Kind geltend gemacht werden.
Eltern haften für Ihre Kinder?
Nach § 832 BGB ist zu prüfen, ob der Schaden dadurch entstanden ist, dass die Eltern oder die Aufsichtspersonen (z.B. Erzieher:innen, Nannies) ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Haben die Eltern ihre Aufsichtspflicht ausreichend erfüllt, also haben sie die Kinder bspw. im Blick oder sogar an der Hand, während die Blumenvase umfällt oder sich das Kind auf die Brille setzt, haften sie nicht für den Schaden.
Die Eltern haften also nicht immer automatisch für ihre Kinder, wie es oft zu lesen ist.
Somit bleibt der Geschädigte auf dem Schaden sitzen, wenn das Kind unter 7 Jahren und damit deliktunfähig ist und den Eltern keine Aufsichtspflichtverletzung nachgewiesen werden kann. Die Eltern sind somit nicht verpflichtet den Schaden zu zahlen, könnten den Schaden jedoch freiwillig begleichen.
Und die Privathaftlichtversicherung?
Generell ist eine Familien-Haftpflichtversicherung wichtig. Diese Versicherung sichert die Familie inklusive noch nicht volljähriger Kinder gegen Schadensersatz-Ansprüche von Dritten ab, prüft für die Familie, ob sie überhaupt zum Schadensersatz verpflichtet ist und übernimmt den Schaden. Unberechtigte Schadensersatzansprüche wehrt die Versicherung für die Familie ab.
Bei den vorgenannten Fällen ohne Aufsichtspflichtverletzung der Eltern, würde die Haftpflichtversicherung den Schaden gegenüber dem Geschädigten abwehren. Ärgerlich jedoch, wenn die Bodenvase im Lieblingsrestaurant zu Bruch geht oder die Kinder bei guten Bekannten einen Schaden angerichtet haben.
Lösung: Empfehlenswert ist eine Familien-Haftpflichtversicherung, die eine Klausel zur Mitversicherung von Schäden durch deliktunfähige Kinder (unter 7 Jahren) beinhaltet. Die Versicherung übernimmt dann den Schaden, auch wenn rechtlich keine Haftpflicht besteht.
Eine Familien-Haftpflichtversicherung, die auch Schäden durch deliktunfähige Kinder mitversichert, kostet nicht die Welt und ist schon ab rd. 60 Euro Jahresbeitrag zu haben.